Nutzungsbedingungen für das Zollmodul
Version 1.0 · gültig ab 2026-09-04 · Beta
1. Was das Modul tut
Das Modul analysiert die vom Kunden in das System hochgeladenen Zollanmeldungen und markiert strukturelle Abweichungen — einen fehlenden Präferenzursprungsnachweis, eine doppelte MRN-Nummer und weitere technische Merkmale. Jeder markierte Fall wird mit einem Verweis auf die einschlägige Bestimmung des Unionszollkodex dargestellt.
2. Was das Modul nicht tut
Das Modul erteilt keine Zoll- oder Steuerberatung, bewertet die Situation des Kunden nicht rechtlich, prognostiziert keinen erstattungsfähigen Betrag, stellt keine Anträge bei der Zollverwaltung und handelt nicht als Zollvertreter des Kunden. Die angezeigte Tarifdifferenz ist eine rechnerische Differenz zwischen zwei Sätzen, angewandt auf die eigenen Anmeldedaten des Kunden, und keine Prognose einer Zollentscheidung.
3. Verantwortung des Kunden
Die Entscheidung, einen Antrag zu stellen, trifft der Kunde eigenständig oder über seinen Zollvertreter. Der Kunde ist verantwortlich für die Richtigkeit des Antragsinhalts und für die rechtlichen Folgen seiner Einreichung. Ein unbegründeter Antrag auf Zollerstattung stellt in einigen Mitgliedstaaten eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat dar, und diese Verantwortung trägt die antragstellende Person.
4. Beta-Status
Das Modul wird im Beta-Status bereitgestellt. Der Anbieter garantiert keine Erkennungsgenauigkeit und haftet weder für übersehene Abweichungen (falsch negative Ergebnisse) noch für markierte Fälle, die sich als unbegründet erweisen (falsch positive Ergebnisse). Die Funktionalität des Moduls kann sich ohne vorherige Ankündigung ändern. Während der Beta-Phase ist die Haftung des Anbieters auf den Betrag beschränkt, den der Kunde in den vorangegangenen 12 Monaten für das Modul gezahlt hat.
5. Abrechnung der laufenden Kontrolle
Aufpreis auf den Cargo-Intelligence-Plan — 59 €/Monat zzgl. USt. (für D&D-Audit-Kunden — 39 €/Monat). Im Preis enthalten sind bis zu 250 Anmeldungen pro Monat; darüber hinaus 0,45 € je Anmeldung.
6. Abrechnung der historischen Prüfung
6.1. Gebühr — 25 % des vom Kunden tatsächlich erstatteten Betrags, höchstens jedoch 5.000 € je MRN-Nummer. Die Gebühr entfällt, wenn der erstattete Betrag 100 € nicht übersteigt.
6.2. Der Kunde verpflichtet sich, jeden vom Modul markierten Fall im System unter Angabe des Ergebnisses innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Zollentscheidung abzuschließen. Bei einem erfolgreichen Antrag lädt der Kunde die Zollentscheidung oder einen Kontoauszug hoch, der den erhaltenen Betrag bestätigt.
6.3. Die Gebühr gilt für jeden Fall, für den innerhalb von 12 Monaten nach der Markierung durch das Modul ein Antrag gestellt wurde, unabhängig davon, wer den Antrag vorbereitet und eingereicht hat.
6.4. Der Anbieter ist berechtigt, höchstens einmal jährlich und mit 14-tägiger Ankündigung vom Kunden die Vorlage der mit markierten Fällen zusammenhängenden Zollentscheidungen zu verlangen. Der Kunde verpflichtet sich, diese innerhalb von 30 Tagen vorzulegen.
6.5. Wird festgestellt, dass der Kunde einen erstatteten Betrag nicht gemeldet hat, gilt die in Ziffer 6.1 vorgesehene Gebühr zuzüglich 0,05 % Verzugszinsen für jeden Tag des Verzugs ab dem Tag, an dem die Meldung hätte erfolgen müssen.
6.6. Die Abrechnung erfolgt in Euro. Die Preise verstehen sich netto zzgl. USt. Für Kunden aus anderen EU-Mitgliedstaaten mit gültiger USt-IdNr. gilt das Reverse-Charge-Verfahren.
7. Daten
Zollanmeldungen und zugehörige Dokumente werden 40 Monate ab dem Hochladen aufbewahrt. Die Frist basiert auf der im Unionszollkodex vorgesehenen dreijährigen Antragsfrist zuzüglich der für die Bearbeitung eines Antrags erforderlichen Zeit. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrags (Art. 28 DSGVO).
8. Beendigung
Der Kunde kann das Modul jederzeit deaktivieren. Die Pflichten aus Ziffer 6.2-6.4 bleiben für weitere 12 Monate nach der Deaktivierung für Fälle bestehen, die während des Aktivierungszeitraums markiert wurden.