Analyse
eFTI ab 2027: was deutsche Spediteure jetzt vorbereiten müssen
Veröffentlicht: 2026-09-02
Artikel verfasst von Natys Vytautas, Geschäftsführer UAB NVGroup.
Am 9. Juli 2027 tritt die EU-eFTI-Verordnung (2020/1056) in Kraft — ab diesem Datum müssen Behörden der Mitgliedstaaten elektronische Frachtdaten über zertifizierte Plattformen akzeptieren, wenn ein Transportunternehmen sich entscheidet, seine Daten so bereitzustellen. Für deutsche Spediteure kommt zu den allgemeinen EU-weiten Fragen (siehe unser Grundlagenartikel zu eFTI und e-CMR) noch eine konkrete institutionelle Frage hinzu: welche deutsche Behörde die Verordnung tatsächlich vollzieht.
Welche Behörde in Deutschland voraussichtlich zuständig ist
Nach aktuellem Kenntnisstand ist das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) die Behörde, die für Kontrollen im Straßengüterverkehr in Deutschland zuständig ist und die voraussichtlich auch die eFTI-bezogenen Kontrollaufgaben übernehmen wird — also insbesondere die Frage, ob Kontrollbehörden elektronisch über eine zertifizierte eFTI-Plattform bereitgestellte Frachtdaten akzeptieren und wie der Kontrollprozess technisch ablaufen wird. Diese Einordnung sollten Sie als Orientierung verstehen, nicht als abschließend bestätigte Zuständigkeitsregelung — die genaue Aufgabenverteilung zur eFTI-Kontrolle wird erst mit den finalen nationalen Durchführungsregelungen endgültig feststehen. Prüfen Sie vor konkreten Entscheidungen die aktuellen offiziellen Angaben von BALM bzw. dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr.
Warum gerade BALM ein naheliegender Kandidat ist
Der Grund, warum wir BALM als voraussichtlich zuständige Behörde einordnen, ist strukturell, nicht spekulativ aus dem Nichts gegriffen: BALM ist bereits heute die Behörde, die im deutschen Straßengüterverkehr Kontrollen zu Mautpflicht, Kabotage-Regeln und Marktzugang durchführt — also genau die Art von Kontrolle, bei der ein Fahrer oder Frachtführer im Zweifel Frachtpapiere vorzeigen muss. Eine neue, eigenständige Behörde ausschließlich für eFTI-Kontrollen aufzubauen, wäre ein ungewöhnlicher Bruch mit dieser bestehenden Struktur — üblicher ist es, bestehende Kontrollzuständigkeiten um ein neues Datenformat zu erweitern, statt eine Parallelstruktur zu schaffen. Das ist unsere Einschätzung der wahrscheinlichen Logik, keine Zitierung einer bereits veröffentlichten, verbindlichen Zuständigkeitsregelung.
Warum das für die Vorbereitung trotzdem schon jetzt relevant ist
Unabhängig davon, wie die Kontrollzuständigkeit im Detail final geregelt wird, ändert sich für Spediteure vor allem eines: die STRUKTUR der CMR-Daten. Der gemeinsame eFTI-Datensatz orientiert sich am UN/CEFACT-Multimodalen-Transport-Referenzdatenmodell (MMT-RDM), abgestimmt mit dem Datenmodell des EU-Zollkodex. Wer heute noch mit unstrukturierten PDF-Frachtbriefen und manueller Dateneingabe arbeitet, hat bis 2027 eine Übergangsphase, um seine Daten so aufzubereiten, dass sie sich später ohne größere Umstellung auf eine zertifizierte eFTI-Plattform übertragen lassen.
Was "vorbereiten" konkret NICHT bedeutet
Sie müssen selbst KEINE zertifizierte eFTI-Plattform werden — das ist ein eigener, aufwendiger Zertifizierungsprozess für spezialisierte Infrastrukturanbieter, nicht für jedes einzelne Speditionsunternehmen. Sie müssen auch nicht bereits heute wissen, welche konkrete Plattform Sie 2027 nutzen werden — diese Entscheidung lässt sich verschieben, sobald der Markt an zertifizierten Anbietern klarer wird. Und Sie müssen auch nicht auf Papier-CMR verzichten, nur weil eFTI existiert — die Verordnung verpflichtet Behörden zur Annahme elektronischer Daten, sie verbietet den Papierweg nicht.
Was "vorbereiten" praktisch bedeutet
- CMR-Daten schon heute strukturiert vorhalten. Absender, Empfänger, Frachtführer, Gewicht, Be-/Entladeorte und -daten als durchsuchbare, exportierbare Datensätze statt als PDF-Ablage.
- Interne Prozesse dokumentieren. Wer in Ihrem Unternehmen heute welche CMR-Daten wofür verwendet — das erleichtert später die Entscheidung, welche eFTI-Plattform zu Ihrem Ablauf passt.
- e-CMR-Grundlagen im Blick behalten. Der elektronische Frachtbrief nach dem CMR-Zusatzprotokoll ist rechtlich bereits seit 2011 möglich und wird parallel zu eFTI relevanter — unser CMR-Modul bietet dazu bereits eine Status-Tracking-Grundlage (Beta, keine rechtsgültige elektronische Signatur).
- Subunternehmer und Frachtführer einbeziehen. Wenn Sie selbst nicht der einzige sind, der CMR-Daten für eine Sendung erfasst — etwa bei Subunternehmer-Einsatz —, lohnt es sich frühzeitig zu klären, wer welche Daten in welcher Qualität liefert, statt das erst 2027 unter Zeitdruck zu koordinieren.
Keiner dieser Schritte erfordert eine sofortige, große Investition — es sind Weichenstellungen, die sich mit der ohnehin laufenden Digitalisierung der Dokumentenverarbeitung verbinden lassen, statt ein separates eFTI-Projekt zu erfordern.
Wo Cargo Intelligence ansetzt
Unser CMR-Modul strukturiert Ihre Frachtbriefdaten bereits heute automatisch — als eFTI Ready-Funktion, kostenlos in ALLEN Plänen enthalten (aktuell kostenlose Beta, ab 09.07.2027 mit einem festen Zuschlag von 39€/Monat, siehe Preise). Damit müssen Sie nicht bis zur endgültigen Klärung der deutschen Vollzugszuständigkeit warten, um mit der eigentlichen Vorarbeit — strukturierte, verlässliche CMR-Daten — zu beginnen.
Das gilt unabhängig davon, ob Sie ausschließlich innerdeutsch, grenzüberschreitend im DACH-Raum oder in Richtung Niederlande transportieren — die eFTI-Verordnung ist ein EU-weiter Rahmen, keine rein deutsche Besonderheit, auch wenn die konkrete Kontrollzuständigkeit auf nationaler Ebene (bei uns voraussichtlich BALM) unterschiedlich ausgestaltet sein wird. Wer heute schon strukturierte CMR-Daten hat, ist unabhängig vom Zielland besser vorbereitet als jemand, der erst 2027 mit der Digitalisierung anfängt.