Vorsteuer- und Energiesteuer-Modul
Erkennung von Vorsteuervergütung und Energiesteuer-Erstattung
Wer regelmäßig durch Polen, Deutschland und die Niederlande fährt, zahlt täglich ausländische Umsatzsteuer auf Kraftstoff, Maut und Reparaturen. Ein Teil davon ist erstattungsfähig — aber nur bei geeigneten Belegen und fristgerechtem Antrag. Das Modul erkennt ausländische Umsatzsteuer in Ihren Belegen, summiert die Beträge je Land und warnt, wenn sich Schwelle oder Frist nähern.
Dieselben Belege sind auch für etwas anderes nützlich — die Tankbelege, die Sie bereits für die Kostenanalyse im Kraftstoffmodul hochladen, enthalten im Ausland gezahlte Umsatzsteuer. Dieser Zuschlag nutzt dieselben Belege, ohne einen neuen Upload-Schritt.
Drei Dinge, die das Modul bemerkt
Ein Beleg, der nicht anerkannt wird
Ein Kassenbon ohne Angaben zum Leistungsempfänger genügt in den meisten Ländern nicht für einen Vergütungsantrag. Das zeigt sich erst vier Monate später, wenn eine Korrektur nicht mehr möglich ist. Das Modul markiert dies beim Hochladen — solange eine ordnungsgemäße Rechnung noch angefordert werden kann.
Der polnische Beleg ohne NIP
In Polen kann ein Kassenbon ohne die Steuernummer des Käufers (NIP) später nicht mehr in eine Rechnung umgewandelt werden. Das ist der einzige Fall, in dem der Fehler in derselben Minute unumkehrbar wird. Der Hinweis erreicht den Fahrer, solange er noch an der Kasse steht.
Die 400-Euro-Grenze und der 30. September
Ein Quartalsantrag ist ab 400 € je Land möglich, ein Jahresantrag ab 50 €. Anträge für das Vorjahr sind bis zum 30. September des Folgejahres einzureichen; für Norwegen und die Schweiz bis zum 30. Juni. Das Modul zeigt, wie weit die Schwelle noch entfernt ist und wie viel Zeit bis zur Frist bleibt.
Was das Modul leistet — und was nicht
Das Modul erkennt in Ihren hochgeladenen Belegen die im Ausland gezahlte Umsatzsteuer, klassifiziert die Belege nach ihrer Eignung für einen Vergütungsantrag, summiert die Beträge je Land und überwacht die Fristen.
Es erbringt keine steuerliche Beratung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes, beurteilt nicht, ob eine konkrete Ausgabe nach dem Recht des jeweiligen Staates vergütungsfähig ist, und stellt keinen Antrag bei der Finanzverwaltung. Den Antrag stellen Sie selbst über das Portal Ihrer Finanzverwaltung oder Ihr Dienstleister.
Die Liste der nicht abzugsfähigen Ausgaben unterscheidet sich je Land. Das Modul zeigt, dass ein Beleg ausländische Umsatzsteuer enthält, entscheidet aber nicht, ob diese erstattet wird.
Preis
Monatlicher Zuschlag
+49 €/Monat zu jedem Cargo-Plan
Enthält bis zu 500 Belege pro Monat. Wird als Checkbox im Bestellformular ausgewählt (erfordert das Kraftstoffmodul), sofort aktiviert — keine gesonderte Freigabe nötig.
Jahresprüfung vor dem 30. September
490 € einmalig
Durchsicht des Archivs des vorangegangenen Kalenderjahres mit einem Bericht je Land.
Preise zzgl. MwSt. Für Kunden aus anderen EU-Mitgliedstaaten mit gültiger USt-IdNr. gilt das Reverse-Charge-Verfahren.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich den Antrag selbst stellen, ohne Dienstleister?
Ja. In den meisten EU-Ländern werden Anträge über das Portal der eigenen Finanzverwaltung gestellt. Ein Dienstleister ist wegen der Sprache, für Rückfragen ausländischer Behörden und wegen der Kenntnis der länderspezifischen Liste nicht abzugsfähiger Ausgaben nützlich — rechtlich aber nicht erforderlich.
Stellt das Modul den Antrag selbst bei der Finanzverwaltung?
Nein. Das Modul erkennt und klassifiziert Belege und überwacht Beträge und Fristen, aber den Antrag stellen immer Sie selbst über Ihr Finanzportal oder Ihr Dienstleister.
Wie viele Belege sind im Preis von 49 €/Monat enthalten?
Bis zu 500 Belege pro Monat.
Was ist die Jahresprüfung vor dem 30. September?
Eine einmalige, 490 € kostende Durchsicht des Archivs des vorangegangenen Kalenderjahres mit einem Bericht je Land — für Kunden, die vor der Frist sicherstellen möchten, dass nichts übersehen wurde.
Was passiert, wenn die Jahresschwelle in einem Land nicht erreicht wird?
Wenn sich in einem Land im Laufe des Jahres weniger als 50 € Umsatzsteuer angesammelt haben, kann kein Antrag gestellt werden — der Betrag bleibt schlicht eine Kostenposition. Das Modul zeigt diese Schwelle in Echtzeit je Land.
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